FAQStand
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnest du keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Laut IHK Osnabrück verweist du im Shop beim Endpreis auf § 19 UStG, statt „inkl. MwSt.“ zu schreiben.
Die Grenzen nach § 19 UStG
- Vorjahr: Gesamtumsatz höchstens 25.000 €.
- Laufendes Jahr: Gesamtumsatz höchstens 100.000 €.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Für das Gründungsjahr gelten Besonderheiten, die dir dein Steuerberater erklärt. Rechne deinen Umsatz laufend mit, damit du merkst, wann du dich einer Grenze näherst.
Was das für dich bedeutet
- Deine Umsätze sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG). Laut IHK Osnabrück darfst du Umsatzsteuer weder vom Käufer verlangen noch auf Rechnungen ausweisen.
- Vom Vorsteuerabzug sind Unternehmer ausgeschlossen, die ihre Leistungen für steuerfreie Umsätze nutzen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Für dich zählen alle Einkaufspreise brutto, auch Nettopreise wie die Miete deines Shops. Rechne bei den monatlichen Kosten deshalb mit Bruttowerten.
- Du kannst auf die Regelung verzichten. Laut § 19 UStG bindet dich der Verzicht dann mindestens fünf Jahre.
Preise im Shop
- Laut IHK Osnabrück ist „inkl. MwSt.“ bei Kleinunternehmern irreführend. Die IHK empfiehlt, beim Endpreis auf § 19 UStG zu verweisen.
- In der Praxis bietet sich ein kurzer Hinweis an, etwa auf der Produktseite und im Warenkorb: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- In der Bestellübersicht vor dem Bestell-Button steht derselbe Gesamtpreis, ohne Steuerzeile.
- Auf Rechnungen steht laut § 34a UStDV der Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG).
Beim Mietshop richten wir die Steuereinstellungen deines Shops ein; welche Regel für dich gilt, klärst du mit deinem Steuerberater.
Was du jetzt tust
- Umsatz des Vorjahres und deine Prognose für dieses Jahr mit den beiden Grenzen vergleichen.
- Im Zweifel mit einem Steuerberater sprechen, bevor du den Fragebogen beim Finanzamt abgibst.
- Preisanzeige und Rechnungsvorlage auf die Hinweise zu § 19 UStG umstellen. Wie du zur Anmeldung kommst, steht unter Gewerbe anmelden.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Gesetze und Fristen ändern sich, der Stand steht oben beim Datum. Für deine eigenen Rechtstexte nutze einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst.
Quellen und Stand
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30. September 2026
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30. September 2026
- § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30. September 2026
- IHK Osnabrück: Preisangaben bei umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern, abgerufen am 30. September 2026