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● Recht und Pflichten

Bestell-Button und Checkout: Pflichtangaben nach § 312j BGB

Der Bestell-Button muss „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleich eindeutig heißen. Sonst kommt mit Verbrauchern nach § 312j BGB kein Vertrag zustande.

FAQStand

Der letzte Button im Checkout muss nach § 312j BGB mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Fehlt das, kommt mit dem Verbraucher kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).

Die drei Pflichten im Checkout

  1. Früh im Shop: Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs gibst du klar an, ob es Lieferbeschränkungen gibt, zum Beispiel „Versand nur nach Deutschland“, und welche Zahlungsmittel du akzeptierst (Abs. 1). Wie du die Auswahl triffst, steht unter Welche Zahlungsarten brauche ich?
  2. Übersicht direkt vor dem Button: die wesentlichen Angaben zur Ware und der Gesamtpreis mit Versandkosten, klar, verständlich und hervorgehoben (Abs. 2). Als Kleinunternehmer steht dort der Endpreis ohne Steuerzeile, siehe Kleinunternehmer und Onlineshop.
  3. Beschriftung des Buttons: nur „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung (Abs. 3). Wörter wie „Weiter“ oder „Bestellung abschicken“ sagen nichts über die Zahlungspflicht.

Folge bei Fehlern

Erfüllst du die Pflicht aus Abs. 3 nicht, kommt der Vertrag nach Abs. 4 nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen, auch wenn er die Ware schon hat.

In Shopware

Shopware bringt den Button mit: Der deutsche Standardtext lautet „Zahlungspflichtig bestellen“. Themes, Plugins oder eigene Textanpassungen können ihn überschreiben. Prüf deshalb den Text, den dein Shop tatsächlich zeigt, auf Desktop und Handy.

Beim Mietshop richten wir Zahlungsarten und Versand bei der Einrichtung ein. Eine Testbestellung vor dem Start machst du trotzdem selbst. Ein klarer Checkout hilft auch gegen Warenkorbabbrüche. Seit Juni 2026 kommt außerdem der Widerrufsbutton dazu.

Was du jetzt tust

  • Eine Testbestellung bis zur Übersicht durchspielen und den Button-Text lesen.
  • Lieferländer und Zahlungsarten schon auf Produktseite oder im Warenkorb sichtbar machen.
  • Den Check nach jedem Theme- oder Plugin-Update wiederholen.

Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Gesetze und Fristen ändern sich, der Stand steht oben beim Datum. Für deine eigenen Rechtstexte nutze einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst.

Quellen und Stand

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