FAQStand
Ins Impressum deines Onlineshops gehören nach § 5 DDG dein Name und deine Anschrift, eine E-Mail-Adresse und, je nach Unternehmen, Handelsregister, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Aufsichtsbehörde. Das Gesetz verlangt, dass diese Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.
Pflichtangaben nach § 5 DDG
- Name und Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Bei GmbH oder UG zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, etwa die Geschäftsführung.
- Schneller Kontakt: E-Mail-Adresse und ein Weg zur unmittelbaren Kommunikation, in der Praxis meist eine Telefonnummer.
- Register und Registernummer, wenn du im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragen bist.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht.
- Kammer und Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen.
Name und Anschrift ergeben sich aus deiner Gewerbeanmeldung.
Wo das Impressum steht
„Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ heißt in der Praxis: ein Link mit dem Wort „Impressum“ im Footer jeder Seite, auch im Checkout. Das Gesetz nennt keine Klickzahl. Nach der Rechtsprechung genügt es laut IHK Regensburg, wenn der Nutzer über zwei aufeinanderfolgende Links zum Impressum kommt (BGH-Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03). Ein direkter Link im Footer erfüllt das sicher.
Streitbeilegung und OS-Plattform
Die OS-Plattform der EU ist seit 20.07.2025 eingestellt. Laut IHK Osnabrück entfernst du den Link aus Impressum und AGB, weil ein Hinweis auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt, irreführend sein kann. Der Hinweis, ob du an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst, bleibt Pflicht, wenn er dich betrifft.
Beim Mietshop legen wir die Impressumsseite an und binden sie ein, die Angaben kommen von dir. Welche Texte außerdem nötig sind, steht in der Checkliste Rechtstexte.
Was du jetzt tust
- Die Angaben aus Gewerbeanmeldung oder Handelsregister zusammentragen.
- Den OS-Link aus Impressum und AGB löschen.
- Prüfen, ob der Impressum-Link auf jeder Seite sichtbar ist, auch auf dem Handy.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Gesetze und Fristen ändern sich, der Stand steht oben beim Datum. Für deine eigenen Rechtstexte nutze einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst.
Quellen und Stand
- IHK Regensburg: Pflichtangaben im Internet-Impressum, abgerufen am 30. September 2026
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30. September 2026
- IHK Osnabrück: Einstellung der OS-Plattform, abgerufen am 30. September 2026