ChecklisteStand
Verschickst du Ware in Verpackungen an Privatkunden, registrierst du dich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID, beteiligst deine Verpackungen an einem dualen System und meldest die Mengen. Die Registrierung ist laut Händlerbund kostenlos, die Systembeteiligung kostet je nach Menge und Material.
Für wen das gilt
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) richtet sich an alle, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Als Onlinehändler bist du das auch für deine Versandkartons, das Füllmaterial und das Klebeband, nicht nur für die Produktverpackung.
- Die Registrierung im LUCID gilt seit 01.07.2022 für alle Verpackungen, auch für solche ohne Pflicht zur Systembeteiligung (IHK Dortmund).
- Ohne Registrierung darf verpackte Ware in Deutschland nicht vertrieben werden (IHK Dortmund).
- Das gilt auch, wenn du nur wenige Pakete im Monat verschickst.
Die Pflicht bleibt bei dir als Händler, auch wenn jemand anderes deinen Shop technisch betreibt.
Die Checkliste in dieser Reihenfolge
- Registrierung im LUCID. Auf verpackungsregister.org legst du ein Konto an und aktivierst es über den Link in der Bestätigungsmail (Händlerbund). Du gibst Angaben zu deinem Unternehmen und zu den Marken an, unter denen du verkaufst, und bekommst eine Registrierungsnummer. Die Steuernummer aus deiner Gewerbeanmeldung hältst du bereit.
- Mengen schätzen. Liste deine Verpackungen nach Material auf: Papier und Pappe, Kunststoff, Glas, sonstige. Wiege eine typische Sendung mit Karton und Füllmaterial und rechne mit der Zahl der Pakete hoch, die du im ersten Jahr erwartest.
- Systembeteiligung bei einem dualen System. Ein duales System übernimmt Sammlung und Verwertung deiner Verpackungen beim Endkunden. Laut Händlerbund gibt es zwölf zugelassene Systeme. Du schließt einen Vertrag über deine geschätzten Mengen und bekommst dafür eine Rechnung. Vergleiche Preise und Mindestbeträge.
- Datenmeldung an LUCID. Die Mengen, die du beim dualen System angibst, meldest du mit deiner Registrierungsnummer auch im LUCID. Beide Meldungen müssen übereinstimmen.
- Nachweise aufbewahren. Vertrag mit dem dualen System, Mengenmeldungen und Rechnungen legst du geordnet ab.
- Mengen jährlich prüfen. Verschickst du mehr als geplant, meldest du nach. Zu wenig beteiligte Mengen können eine Nachbeteiligung nach sich ziehen.
- Vollständigkeitserklärung nur bei großen Mengen. Sie ist laut Händlerbund erst nötig ab 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier, Pappe und Karton oder 30.000 kg sonstiger Materialien im Jahr. Für einen kleinen Shop ist das kein Thema.
Wo das in deinen Startplan passt
Die Registrierung gehört zu den Pflichten, die neben den Rechtstexten vor dem Start erledigt sein müssen. Plane sie in den Schritten bis zur ersten Bestellung vor dem ersten Versand ein.
Was du jetzt tust
- Heute im LUCID registrieren, die Registrierung kostet nichts.
- Deine Verpackungsmengen für das erste Jahr schätzen und ein duales System wählen.
- Einen Termin im Kalender setzen, an dem du die Mengen einmal im Jahr prüfst.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Gesetze und Fristen ändern sich, der Stand steht oben beim Datum. Für deine eigenen Rechtstexte nutze einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst.
Quellen und Stand
- IHK Dortmund: VerpackG, Pflichten für den Versand- und Onlinehandel, abgerufen am 30. September 2026
- Händlerbund: Verpackungsgesetz, registrieren und lizenzieren, abgerufen am 30. September 2026