FAQStand
Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Onlineshops: Wer über eine Website an Verbraucher verkauft, muss den Shop barrierefrei gestalten. Ausgenommen sind laut IHK Stuttgart Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, soweit sie Dienstleistungen erbringen, und dazu zählt der Shop selbst.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Beide Grenzen gelten zusammen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.
- Sie gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Verkaufst du etwa E-Books, gelten für diese die Produktanforderungen trotzdem (datenschutz-generator.de).
- Wächst dein Unternehmen über eine der Grenzen, greift die Pflicht.
Ob du unter die Ausnahme fällst, klärst du im Zweifel mit einem Anwalt.
Was barrierefrei praktisch heißt
Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549 (datenschutz-generator.de). Für einen Shop heißt das vor allem:
- Kontraste: Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab, auch bei Preisen und Buttons.
- Tastatur: Jede Funktion bis zum Bestellabschluss ist ohne Maus bedienbar.
- Alternativtexte: Produktbilder haben eine kurze Beschreibung, siehe Die perfekte Produktseite.
- Formulare: Felder sind beschriftet, Fehlermeldungen sagen, was falsch ist. Das hilft allen Käufern im Checkout, siehe Warenkorbabbrüche senken.
- Videos: Untertitel.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: eine Seite, die beschreibt, wie der Shop barrierefrei ist und welche Teile es noch nicht sind (IHK Stuttgart). Sie gehört zu deinen Rechtstexten.
Ob ein Shop die Anforderungen erfüllt, hängt vom Theme, von den Plugins und von deinen Inhalten ab. Das lässt sich nur am konkreten Shop prüfen.
Was du jetzt tust
- Prüfen, ob du unter die Ausnahme fällst, und das Ergebnis mit Datum notieren.
- Deinen Shop einmal nur mit der Tastatur durchklicken, bis zur Bestellübersicht.
- Fehlende Alternativtexte ergänzen und, falls du betroffen bist, eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Gesetze und Fristen ändern sich, der Stand steht oben beim Datum. Für deine eigenen Rechtstexte nutze einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst.
Quellen und Stand
- IHK Stuttgart: Barrierefreie Webseiten, abgerufen am 30. September 2026
- datenschutz-generator.de: BFSG-Ratgeber, abgerufen am 30. September 2026